Seitenbereiche
https://www.jendyk-schnellhardt-mbb.de/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
© scharfsinn86 - stock.adobe.com

Entfernungspauschale

Arbeitnehmer können Aufwendungen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen einer sogenannten Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschsätze haben sich zum 1.1.2021 erhöht. Ab diesem Jahr können ab dem 21. Entfernungs-Kilometer € 0,35 je Kilometer geltend gemacht werden. Für Entfernungen bis 20 Kilometer bleibt es bei den bisherigen € 0,30. Die Entfernungspauschalen gelten unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Die Aufwendungen sind auf € 4.500,00 pro Jahr begrenzt. Ein höherer Betrag als € 4500 ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer seinen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen PKW nutzt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4  Einkommensteuergesetz – EStG).

Mobilitätsprämie

Führt die erhöhte Entfernungspauschale zu keiner steuerlichen Entlastung, kann der Arbeitnehmer im Zeitraum 2021 bis 2026 eine steuerfreie Mobilitätsprämie beantragen. Die Mobilitätsprämie gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Die Prämie beträgt 14 % des Betrags, der zu keiner steuerlichen Entlastung geführt hat. Unterschreitet der Arbeitnehmer mit seinem Einkommen den Grundfreibetrag und legt er in 2021 arbeitstäglich eine Wegstrecke von 40 Kilometern zur Arbeitsstätte zurück, kann er bei 200 Arbeitstagen eine Mobilitätsprämie von € 196,00 (14 % von 200 Arbeitstagen x 20 Kilometer x € 0,35) beantragen. Dies gilt u. a. unter der Voraussetzung, dass das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag mindestens um die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie unterschreitet (§§ 101 ff. Einkommensteuergesetz - EStG).

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: scharfsinn86 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unser Team in Gronau ist gerne für Sie da! Unser Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Besonders große Erfahrung haben wir in der grenzüberschreitenden Steuerberatung und im internationalen Steuerrecht.

Jendyk · Schnellhardt & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.